Leitfaden: Gastro­nomie

Sie möchten einen gastro­no­mi­schen Betrieb in Wolfsburg gründen, übernehmen oder erweitern? Mit unserem Leitfaden zur Gründung eines gastro­no­mi­schen Betriebs geben wir Ihnen einen ersten praxis­nahen Überblick über die wichtigsten Schritte und Anlauf­stellen – von der Stand­ort­wahl und Finan­zie­rung über Geneh­mi­gungen bis hin zu Personal und Gestal­tung. Wir zeigen, worauf Sie bei der Planung achten sollten, welche Themen frühzeitig geklärt werden müssen und wo Sie Unter­stüt­zung finden.

Jede Gründung ist indivi­duell. Je nach Konzept und Standort können daher unter­schied­liche Anfor­de­rungen gelten. Der Leitfaden dient als erste Orien­tie­rung und ersetzt keine persön­liche Beratung. Gerne stehen wir Ihnen bei Ihrem Vorhaben als Ansprech­partner zur Seite, vermit­teln Kontakte zu relevanten Stellen und unter­stützen Sie dabei, die nächsten Schritte struk­tu­riert anzugehen.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Beratung rund um die Gründung und Ansied­lung gastro­no­mi­scher Betriebe
  • Unter­stüt­zung bei der Standort- und Flächen­suche
  • Infor­ma­tionen zu Förder­mög­lich­keiten und Finan­zie­rung
  • Orien­tie­rung bei Geneh­mi­gungen und behörd­li­chen Anfor­de­rungen
  • Unter­stüt­zung bei Fragen zu Personal, Kommu­ni­ka­tion und Ladenbau
  • Vermitt­lung zu relevanten Ansprech­part­nern und Insti­tu­tionen

Sie wollen in der Wolfs­burger Innen­stadt oder den histo­ri­schen Altstadt­zen­tren von Vorsfelde und Fallers­leben gründen?

Mit der Gründungs­för­de­rung Wirtschafts­standort Innen­stadt wird Gründe­rinnen und Grün-dern aus den Bereichen Einzel­handel, Gastro­nomie und Dienst­leis­tung ein gezielter Miet-zuschuss in den ersten zwölf Monaten des Mietver­hält­nisses bzw. nach Geschäfts­eröff-nung bei der Neuver­mie­tung von leerste­henden Gewer­be­ein­heiten gewährt. Zusätz­lich können auch ein (Marketing-) Konzept und ein dazuge­hö­riger Laden­bau­kos­ten­zu­schuss beantragt werden.

Weitere Infor­ma­tionen finden Sie hier:

zu unserer Gründungs­be­ra­tung

Neue Unter­nehmen, Geschäfts­mo­delle und Menschen, die unter­neh­me­ri­sche Verant­wor­tung übernehmen sind der Garant wir einen vielfäl­tigen und wider­stands­fä­higen Wirtschafts­standort. Wir unter­stützen und begleiten Gründungs­in­ter­es­sierte und Start-ups ganz indivi­duell bei ihrer Entwick­lung am Standort Wolfsburg.

Wegweiser zur Gründung eines gastro­no­mi­schen Betriebs

Mithilfe unseres Leitfa­dens geben wir inter­es­sierten Gründe­rinnen und Gründern sowie Unter­nehmen einen ersten praxis­nahen Überblick darüber, wie die Eröffnung eines gastro­no­mi­schen Betriebs am Wirtschafts­standort Wolfsburg vorbe­reitet und umgesetzt werden kann.

Unser Ziel ist es, Sie frühzeitig zu begleiten, indivi­du­elle Anfor­de­rungen aufzu­nehmen und gemeinsam tragfä­hige Lösungen für den Standort Wolfsburg zu entwi­ckeln.

Verschaffen Sie sich zunächst einen Überblick, tauschen Sie sich aus und lassen Sie sich frühzeitig beraten. In Wolfsburg stehen Ihnen hierfür verschie­dene Ansprech­partner und Netzwerke zur Verfügung.

WMG Wirtschafts­för­de­rung – Vor Ort an Ihrer Seite
Wir stehen Wolfs­burger Unter­nehmen und Gründungs­in­ter­es­sierten als kommunale Wirtschafts­för­de­rung zur Seite und begleiten Sie durch den gesamten Gründungs­pro­zess. Nehmen Sie gerne frühzeitig Kontakt mit uns auf und verein­baren Sie einen persön­li­chen Kennen­lern­termin.

Digitalen Mutter­bo­den­agentur (DMA)
Die WMG ist Teil der Digitalen Mutter­bo­den­agentur (DMA). Sie unter­stützt Gründe­rinnen und Gründer dabei, die passenden lokalen Netzwerke für ihr Vorhaben zu finden. Regel­mä­ßige Veran­stal­tungen für die lokale Gründer­szene bieten zudem Gelegen­heit zum Austausch und Netzwerken.

BANSON
Das BANSON Business Angel Netzwerk verfolgt das Ziel, eine Gründungs­kultur im Raum Braun­schweig, Hannover und Lüneburg zu etablieren. Als Plattform bringt BANSON Start-ups und Inves­toren zusammen und schafft damit Möglich­keiten für die Finan­zie­rung von Gründungs­vor­haben. Die WMG fungiert in Wolfsburg als lokale Geschäfts­stelle.

DEHOGA und IHK
Auch der DEHOGA und die IHK unter­stützen Sie fachlich bei Ihrer Gründung.
Der DEHOGA Bundes­ver­band (Deutscher Hotel- und Gaststät­ten­ver­band e. V.) ist der zentrale Branchen- und Wirtschafts­ver­band für das deutsche Hotel- und Gaststät­ten­ge­werbe. Er vertritt die Inter­essen seiner Mitglieds­be­triebe gegenüber Politik, Medien und Öffent­lich­keit. Für Gründe­rinnen und Gründer bietet der DEHOGA unter anderem branchen­spe­zi­fi­sche Beratung, recht­liche Infor­ma­tionen, praxis­nahe Vorlagen sowie Weiter­bil­dungs- und Netzwerk­an­ge­bote.
Nehmen Sie hier zu den DEHOGA Vertre­tern vor Ort auf. Das Angebot der des DEHOGA zur Existenz­grün­dung- und Betriebs­be­ra­tung finden sie hier.

Die IHK Lüneburg-Wolfsburg vertritt die Inter­essen von Unter­nehmen aus Industrie, Handel und Dienst­leis­tungen in der jewei­ligen Region. Nahezu jedes gewerb­liche Unter­nehmen gehört automa­tisch der IHK an. Die IHK stellt umfang­reiche Infor­ma­tionen zu branchen­re­le­vanten Themen rund um Hotel­lerie und Gastro­nomie zur Verfügung.

Die IHK hat zahlreiche wichtige Infor­ma­tionen zu den vielfäl­tigen branchen­re­le­vanten Themen hier zusam­men­ge­stellt.

Eine gute Geschäfts­idee allein reicht meist nicht aus, um erfolg­reich zu gründen. Entschei­dend ist das Zusam­men­spiel aus einem tragfä­higen Konzept, der passenden Zielgruppe und einem geeig­neten Standort.

Machen Sie sich zunächst Gedanken darüber, wen Sie erreichen möchten und ob Ihre Zielgruppe groß und zahlungs­kräftig genug ist. Prüfen Sie außerdem, welche Angebote bereits am Markt bestehen, wie Sie sich davon unter­scheiden und welchen Mehrwert Ihr Konzept bietet. Auch die Frage, wie langfristig die Nachfrage ist und ob es sich mögli­cher­weise um einen kurzfris­tigen Trend handelt, sollte Teil Ihrer Überle­gungen sein.

Alter­nativ können Sie einen bestehenden gastro­no­mi­schen Betrieb übernehmen oder sich für ein Franchise-Modell entscheiden. Beim Franchi­sing erhalten Gründe­rinnen und Gründer das Recht, eine erprobte Geschäfts­idee eines Franchise­ge­bers zu nutzen und werden bei der Umsetzung unter­stützt.

Infor­mieren Sie sich über aktuelle Trends und Standards der Branche, beispiels­weise über Fachpresse und Messen, und suchen Sie möglichst frühzeitig den Austausch mit erfah­renen Gastro­nom­innen und Gastro­nomen. Auch wir unter­stützen Sie gerne bei einer ersten praxis­nahen Einschät­zung Ihres Konzepts, beispiels­weise zu Angebot, Speise­karte, Waren- und Perso­nal­ein­satz sowie betrieb­li­chen Abläufen.

Der passende Standort

Im Idealfall steht zunächst das Konzept und anschlie­ßend die Suche nach dem passenden Standort an. In der Praxis kann es jedoch auch umgekehrt sein. Unabhängig davon ist der Standort für den Erfolg eines gastro­no­mi­schen Konzepts von entschei­dender Bedeutung. Überlegen Sie daher: Verfügen Sie über ein Allein­stel­lungs­merkmal, für das Gäste gezielt zu Ihnen kommen? Oder sind Sie auf Laufkund­schaft angewiesen? Gerade andere Nutzungen im Umfeld – beispiels­weise Büros, Einzel­handel oder Freizeit­ein­rich­tungen – können durch ihre Besucher­fre­quenz zur wirtschaft­li­chen Tragfä­hig­keit eines gastro­no­mi­schen Betriebs beitragen. Touris­ti­sche Ausflugs­ziele können dagegen stärker von Saison und Wetter abhängig sein.

Bei der Stand­ort­prü­fung sollten Sie insbe­son­dere folgende Punkte berück­sich­tigen:

  • Laufkund­schaft: Belebte Standorte bringen zusätz­liche Laufkund­schaft. Gastro­no­mie­be­suche werden häufig mit anderen Erledi­gungen wie Einkaufen, Bummeln, Arztbe­su­chen oder der Mittags­pause verbunden.
  • Zielgruppe: Passt Ihr Angebot zum Einkommen und Alter der Menschen vor Ort? Ist die Nachfrage saisonal und wie können Sie mögliche saisonale Schwan­kungen ausglei­chen?
  • Wettbe­werb: Viele ähnliche Angebote im direkten Umfeld können den Wettbe­werb erhöhen. Gastro­no­mi­sche Angebote mit unter­schied­li­chen Konzepten können dagegen gemeinsam zur Entwick­lung eines attrak­tiven Ausgeh­vier­tels beitragen.
  • Erreich­bar­keit: Ist der Standort zu Fuß, mit Bus und Bahn oder mit dem Auto gut erreichbar? Gibt es ausrei­chend Parkmög­lich­keiten im Umfeld?
  • Lärmschutz: Prüfen Sie, ob Ihr Konzept zu den umlie­genden Nutzungen passt. Eine Bar in einem überwie­gend durch Wohnnut­zung geprägten Umfeld kann beispiels­weise zu Konflikten führen.
    • Eignung der Fläche: Prüfen Sie frühzeitig, ob die Fläche für Ihr gastro­no­mi­sches Konzept geeignet ist. Dabei sind insbe­son­dere folgende Punkte relevant:
      • Fettab­schneider: Fetthal­tiges Abwasser darf nur nach entspre­chender Vorbe­hand­lung in die Kanali­sa­tion einge­leitet werden. Prüfen Sie daher, ob ein Fettab­scheider erfor­der­lich ist und ob dieser vorhanden oder technisch nachrüstbar ist.Abluft: Wenn vor Ort gekocht, gebraten oder gebacken wird, ist in der Regel eine Abluft­an­lage erfor­der­lich. Prüfen Sie, welche Anfor­de­rungen für Ihr Konzept gelten und ob eine entspre­chende Anlage vorhanden oder nachrüstbar ist.Brandschutz: Klären Sie frühzeitig, ob die Anfor­de­rungen an den Brand­schutz und die Rettungs­wege erfüllt werden können und welche Maßnahmen ggf. erfor­der­lich sind.Toiletten: Je nach Größe des Gastraums gelten unter­schied­liche Anfor­de­rungen an die Anzahl der notwen­digen Toiletten.
      • Lebens­mit­tel­hy­giene: Prüfen Sie, ob die Anfor­de­rungen an die Lebens­mit­tel­hy­giene in den vorge­se­henen Räumlich­keiten erfüllt werden können (siehe Punkt 4. Geneh­mi­gungen und Behör­den­gänge – Lebens­mit­tel­über­wa­chung)
  • Außen­gas­tro­nomie: Denken Sie die Außen­gas­tro­nomie möglichst von Beginn an mit. Prüfen Sie, ob ausrei­chend Flächen vorhanden sind, ob diese genutzt werden können und wem sie gehören. Bei öffent­li­chen Flächen ist in der Regel eine Sonder­nut­zungs­er­laubnis erfor­der­lich. Auch Ausrich­tung und Sonnen­stand sollten bei der Planung berück­sich­tigt werden.
  • Öffnungs­zeiten, Servier­stil, Angebots­um­fang und Perso­nal­be­darf:
    • Überlegen Sie frühzeitig, an welchen Tagen und zu welchen Uhrzeiten Sie öffnen möchten. Aus Größe und Anzahl der Tische sowie Servier­stil und Angebots­um­fang ergeben sich Anfor­de­rungen an Anzahl und Quali­fi­ka­tion des Personals.

Je nach Konzept und Rahmen­be­din­gungen kann der Kapital­be­darf sehr unter­schied­lich ausfallen. Während manche Vorhaben vollständig mit Eigen­ka­pital umgesetzt werden können, sind andere auf externe Geldgeber, Kredite oder Förder­mittel angewiesen. Letztere erwarten von Ihnen eine voraus­schau­ende und realis­ti­sche Finan­zie­rungs­pla­nung. Wenn Ihr Vorhaben konkreter geworden ist, empfiehlt es sich daher einen Business­plan auszu­ar­beiten. Weitere Infor­ma­tionen zum Thema Business­plan, Finan­zie­rung und Förder­mög­lich­keiten finden Sie hier:

Förde­rungen und Finan­zie­rung

Ob Digita­li­sie­rung, Innova­tion, Nachhal­tig­keit oder Wachstum – passende Förder­mittel und Finan­zie­rungs­mög­lich­keiten helfen Unter­nehmen dabei, ihre Vorhaben erfolg­reich umzusetzen. Wir unter­stützen Sie gerne dabei, geeignete Programme zu finden und infor­mieren Sie über Beratungs­an­ge­bote, Förder­pro­gramme und Finan­zie­rungs­mög­lich­keiten.

Bevor Sie Ihren gastro­no­mi­schen Betrieb für Gäste öffnen können, sind verschie­dene Geneh­mi­gungen und Behör­den­gänge erfor­der­lich. Welche Verfahren konkret notwendig sind, hängt unter anderem von Ihrem Konzept, dem Standort und den geplanten baulichen Verän­de­rungen ab. Nachste­hend finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Themen:

  • Gewer­be­an­mel­dung und Gaststät­ten­er­laubnis:

Für den Betrieb einer Gaststätte, eines Imbisses, einer Diskothek oder eines vergleich­baren Betriebs ist spätes­tens vier Wochen vor der Eröffnung eine Anzeige nach dem Nieder­säch­si­schen Gaststät­ten­ge­setz erfor­der­lich. Die Anzeige kann gemeinsam mit der Gewer­be­an­mel­dung erfolgen. Beim Ausschank alkoho­li­scher Getränke gelten zusätz­liche Anfor­de­rungen, beispiels­weise die Vorlage eines Führungs­zeug­nisses. Nähere Infor­ma­tionen dazu finden Sie hier.

  • Lebens­mit­tel­über­wa­chung:

Die Lebens­mit­tel­über­wa­chung prüft, ob hygie­ni­sche, bauliche und lebens­mit­tel­recht­liche Anfor­de­rungen einge­halten werden. In der Regel wird sie nach der Gewer­be­an­mel­dung automa­tisch tätig. Wir empfehlen Ihnen dennoch, sich bereits vor der Gründung bezie­hungs­weise vor Umbau oder Änderung eines Betriebs über die geltenden Anfor­de­rungen zu infor­mieren. Die Mitar­bei­tenden des Veteri­när­amtes stehen Ihnen hierzu beratend zur Seite. Offene Fragen können im Veteri­näramt oder im Rahmen einer Besich­ti­gung vor Ort geklärt werden. So lässt sich frühzeitig prüfen, ob Ihr bauliches Vorhaben den lebens­mit­tel­recht­li­chen und hygie­ni­schen Anfor­de­rungen entspricht. Nähere Infor­ma­tionen dazu finden Sie hier.

  • Bauauf­sicht – Nutzungs­än­de­rung, Brand­schutz und Abwasser:

Das Bauauf­sicht prüft, ob für Umbauten oder Nutzungs­än­de­rungen eines Gastro­no­mie­be­triebs eine baurecht­liche Geneh­mi­gung erfor­der­lich ist. Dabei werden unter anderem Anfor­de­rungen an den Brand­schutz und Rettungs­wege sowie die Notwen­dig­keit eines Fettab­schei­ders oder einer Abluft­an­lage berück­sich­tigt.

Nähere Infor­ma­tionen dazu finden Sie hier.

  • Werbe- und Gestal­tungs­sat­zung Innen­stadt:

In der Wolfs­burger Innen­stadt gelten für die Gestal­tung von Werbe­an­lagen, Schau­fens­tern, Außen­gas­tro­nomie etc. besondere Regelungen, denn die Attrak­ti­vität, Aufent­halts­qua­lität und überre­gio­nale Ausstrah­lungs­kraft einer Innen­stadt werden maßgeb­lich durch die Außen­dar­stel­lung der Geschäfte und Dienst­leister beein­flusst. Besonders stadt­bild­prä­gend sind dabei die Werbe­an­lagen und deren Gestal­tung.

Infor­mieren Sie sich daher frühzeitig über die geltenden Vorgaben der Werbe- und Gestal­tungs­sat­zung. Nähere Infor­ma­tionen dazu finden Sie hier.

  • Sonder­nut­zungen:

Für Außen­gas­tro­nomie, Werbe­an­lagen oder bauliche Überhänge im öffent­li­chen Raum sind Sonder­nut­zungs­er­laub­nisse oder Gestat­tungs­ver­träge vom städti­schen Ordnungsamt erfor­der­lich. Nähere Infor­ma­tionen dazu finden Sie hier.

  • Finanzamt:

Das Finanzamt erfasst Ihren Gastro­no­mie­be­trieb steuer­lich und infor­miert Sie über Ihre steuer­li­chen Pflichten. Hierfür ist unter anderem der Frage­bogen zur steuer­li­chen Erfassung einzu­rei­chen, der über das ELSTER-Portal bereit­ge­stellt wird.

Weitere Infos rund um Geneh­mi­gungen und Behör­den­gänge finden Sie hier.

Anträge & Geneh­mi­gungen

Sie sind selbst­ständig oder möchten sich selbst­ständig machen und ein eigenes Unter­nehmen gründen? Der Weg von der Idee bis zur Betriebs­auf­nahme ist oft nicht einfach. Es gibt viele Fragen, Regeln und Anträge. Hier finden Sie eine Übersicht der häufigsten Anträge und Behör­den­gänge. Wir unter­stützen und beraten Sie gerne bei jeglichen Geneh­mi­gungs­ver­fahren oder behörd­li­chen Frage­stel­lungen.

Das richtige Personal ist für viele gastro­no­mi­sche Konzepte ein entschei­dender Erfolgs­faktor. Überlegen Sie daher frühzeitig, welche Mitar­bei­tenden Sie für Ihr Konzept benötigen und wie groß Ihr Team sein muss. Der Perso­nal­be­darf kann je nach Konzept sehr unter­schied­lich ausfallen. Mögliche Bereiche reichen von Küche und Service über Bar, Theke und Café bis hin zu Manage­ment und Organi­sa­tion.

Unter­stüt­zung bei der Perso­nal­suche und Fragen rund um Beschäf­ti­gung erhalten Sie unter anderem beim Arbeit­ge­ber­ser­vice der Agentur für Arbeit und des Jobcen­ters.

Planen Sie Ihr Erschei­nungs­bild und Ihre Außen­kom­mu­ni­ka­tion von Anfang an mit. Eine klare Positio­nie­rung und ein stimmiges Marken­kon­zept sollten bereits Bestand­teil Ihres Business­plans sein. Überlegen Sie, wie Sie Ihre Zielgruppe am besten erreichen und welches Erschei­nungs­bild zu Ihrem Konzept, Ihrem Angebot und Ihrem Allein­stel­lungs­merkmal passt. Möchten Sie beispiels­weise elegant, modern, tradi­tio­nell, exotisch oder farben­froh auftreten? Vom Logo über die Gestal­tung der Räumlich­keiten und Außen­flä­chen bis hin zur Speise­karte sollte sich Ihre Positio­nie­rung konse­quent wieder­finden. Planen Sie dafür frühzeitig die notwen­digen finan­zi­ellen Mittel ein.

Anträge & Geneh­mi­gungen

Der Weg von der Idee bis zur Betriebs­auf­nahme ist oft nicht einfach. Es gibt viele Fragen, Regeln und Anträge. Hier finden Sie einen übersicht­li­chen Behör­den­weg­weiser.

Anträge & Geneh­mi­gungen

Sie sind selbst­ständig oder möchten sich selbst­ständig machen und ein eigenes Unter­nehmen gründen? Der Weg von der Idee bis zur Betriebs­auf­nahme ist oft nicht einfach. Es gibt viele Fragen, Regeln und Anträge. Hier finden Sie eine Übersicht der häufigsten Anträge und Behör­den­gänge. Wir unter­stützen und beraten Sie gerne bei jeglichen Geneh­mi­gungs­ver­fahren oder behörd­li­chen Frage­stel­lungen.

Ihre Ansprech­part­ne­rinnen und Ansprech­partner