Sie möchten einen gastronomischen Betrieb in Wolfsburg gründen, übernehmen oder erweitern? Mit unserem Leitfaden zur Gründung eines gastronomischen Betriebs geben wir Ihnen einen ersten praxisnahen Überblick über die wichtigsten Schritte und Anlaufstellen – von der Standortwahl und Finanzierung über Genehmigungen bis hin zu Personal und Gestaltung. Wir zeigen, worauf Sie bei der Planung achten sollten, welche Themen frühzeitig geklärt werden müssen und wo Sie Unterstützung finden.
Jede Gründung ist individuell. Je nach Konzept und Standort können daher unterschiedliche Anforderungen gelten. Der Leitfaden dient als erste Orientierung und ersetzt keine persönliche Beratung. Gerne stehen wir Ihnen bei Ihrem Vorhaben als Ansprechpartner zur Seite, vermitteln Kontakte zu relevanten Stellen und unterstützen Sie dabei, die nächsten Schritte strukturiert anzugehen.
Unsere Leistungen im Überblick
- Beratung rund um die Gründung und Ansiedlung gastronomischer Betriebe
- Unterstützung bei der Standort- und Flächensuche
- Informationen zu Fördermöglichkeiten und Finanzierung
- Orientierung bei Genehmigungen und behördlichen Anforderungen
- Unterstützung bei Fragen zu Personal, Kommunikation und Ladenbau
- Vermittlung zu relevanten Ansprechpartnern und Institutionen
Sie wollen in der Wolfsburger Innenstadt oder den historischen Altstadtzentren von Vorsfelde und Fallersleben gründen?
Mit der Gründungsförderung Wirtschaftsstandort Innenstadt wird Gründerinnen und Grün-dern aus den Bereichen Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistung ein gezielter Miet-zuschuss in den ersten zwölf Monaten des Mietverhältnisses bzw. nach Geschäftseröff-nung bei der Neuvermietung von leerstehenden Gewerbeeinheiten gewährt. Zusätzlich können auch ein (Marketing-) Konzept und ein dazugehöriger Ladenbaukostenzuschuss beantragt werden.
Weitere Informationen finden Sie hier:
zu unserer Gründungsberatung
Neue Unternehmen, Geschäftsmodelle und Menschen, die unternehmerische Verantwortung übernehmen sind der Garant wir einen vielfältigen und widerstandsfähigen Wirtschaftsstandort. Wir unterstützen und begleiten Gründungsinteressierte und Start-ups ganz individuell bei ihrer Entwicklung am Standort Wolfsburg.
Wegweiser zur Gründung eines gastronomischen Betriebs
Mithilfe unseres Leitfadens geben wir interessierten Gründerinnen und Gründern sowie Unternehmen einen ersten praxisnahen Überblick darüber, wie die Eröffnung eines gastronomischen Betriebs am Wirtschaftsstandort Wolfsburg vorbereitet und umgesetzt werden kann.
Unser Ziel ist es, Sie frühzeitig zu begleiten, individuelle Anforderungen aufzunehmen und gemeinsam tragfähige Lösungen für den Standort Wolfsburg zu entwickeln.
Verschaffen Sie sich zunächst einen Überblick, tauschen Sie sich aus und lassen Sie sich frühzeitig beraten. In Wolfsburg stehen Ihnen hierfür verschiedene Ansprechpartner und Netzwerke zur Verfügung.
WMG Wirtschaftsförderung – Vor Ort an Ihrer Seite
Wir stehen Wolfsburger Unternehmen und Gründungsinteressierten als kommunale Wirtschaftsförderung zur Seite und begleiten Sie durch den gesamten Gründungsprozess. Nehmen Sie gerne frühzeitig Kontakt mit uns auf und vereinbaren Sie einen persönlichen Kennenlerntermin.
Digitalen Mutterbodenagentur (DMA)
Die WMG ist Teil der Digitalen Mutterbodenagentur (DMA). Sie unterstützt Gründerinnen und Gründer dabei, die passenden lokalen Netzwerke für ihr Vorhaben zu finden. Regelmäßige Veranstaltungen für die lokale Gründerszene bieten zudem Gelegenheit zum Austausch und Netzwerken.
BANSON
Das BANSON Business Angel Netzwerk verfolgt das Ziel, eine Gründungskultur im Raum Braunschweig, Hannover und Lüneburg zu etablieren. Als Plattform bringt BANSON Start-ups und Investoren zusammen und schafft damit Möglichkeiten für die Finanzierung von Gründungsvorhaben. Die WMG fungiert in Wolfsburg als lokale Geschäftsstelle.
DEHOGA und IHK
Auch der DEHOGA und die IHK unterstützen Sie fachlich bei Ihrer Gründung.
Der DEHOGA Bundesverband (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e. V.) ist der zentrale Branchen- und Wirtschaftsverband für das deutsche Hotel- und Gaststättengewerbe. Er vertritt die Interessen seiner Mitgliedsbetriebe gegenüber Politik, Medien und Öffentlichkeit. Für Gründerinnen und Gründer bietet der DEHOGA unter anderem branchenspezifische Beratung, rechtliche Informationen, praxisnahe Vorlagen sowie Weiterbildungs- und Netzwerkangebote.
Nehmen Sie hier zu den DEHOGA Vertretern vor Ort auf. Das Angebot der des DEHOGA zur Existenzgründung- und Betriebsberatung finden sie hier.
Die IHK Lüneburg-Wolfsburg vertritt die Interessen von Unternehmen aus Industrie, Handel und Dienstleistungen in der jeweiligen Region. Nahezu jedes gewerbliche Unternehmen gehört automatisch der IHK an. Die IHK stellt umfangreiche Informationen zu branchenrelevanten Themen rund um Hotellerie und Gastronomie zur Verfügung.
Die IHK hat zahlreiche wichtige Informationen zu den vielfältigen branchenrelevanten Themen hier zusammengestellt.
Eine gute Geschäftsidee allein reicht meist nicht aus, um erfolgreich zu gründen. Entscheidend ist das Zusammenspiel aus einem tragfähigen Konzept, der passenden Zielgruppe und einem geeigneten Standort.
Machen Sie sich zunächst Gedanken darüber, wen Sie erreichen möchten und ob Ihre Zielgruppe groß und zahlungskräftig genug ist. Prüfen Sie außerdem, welche Angebote bereits am Markt bestehen, wie Sie sich davon unterscheiden und welchen Mehrwert Ihr Konzept bietet. Auch die Frage, wie langfristig die Nachfrage ist und ob es sich möglicherweise um einen kurzfristigen Trend handelt, sollte Teil Ihrer Überlegungen sein.
Alternativ können Sie einen bestehenden gastronomischen Betrieb übernehmen oder sich für ein Franchise-Modell entscheiden. Beim Franchising erhalten Gründerinnen und Gründer das Recht, eine erprobte Geschäftsidee eines Franchisegebers zu nutzen und werden bei der Umsetzung unterstützt.
Informieren Sie sich über aktuelle Trends und Standards der Branche, beispielsweise über Fachpresse und Messen, und suchen Sie möglichst frühzeitig den Austausch mit erfahrenen Gastronominnen und Gastronomen. Auch wir unterstützen Sie gerne bei einer ersten praxisnahen Einschätzung Ihres Konzepts, beispielsweise zu Angebot, Speisekarte, Waren- und Personaleinsatz sowie betrieblichen Abläufen.
Der passende Standort
Im Idealfall steht zunächst das Konzept und anschließend die Suche nach dem passenden Standort an. In der Praxis kann es jedoch auch umgekehrt sein. Unabhängig davon ist der Standort für den Erfolg eines gastronomischen Konzepts von entscheidender Bedeutung. Überlegen Sie daher: Verfügen Sie über ein Alleinstellungsmerkmal, für das Gäste gezielt zu Ihnen kommen? Oder sind Sie auf Laufkundschaft angewiesen? Gerade andere Nutzungen im Umfeld – beispielsweise Büros, Einzelhandel oder Freizeiteinrichtungen – können durch ihre Besucherfrequenz zur wirtschaftlichen Tragfähigkeit eines gastronomischen Betriebs beitragen. Touristische Ausflugsziele können dagegen stärker von Saison und Wetter abhängig sein.
Bei der Standortprüfung sollten Sie insbesondere folgende Punkte berücksichtigen:
- Laufkundschaft: Belebte Standorte bringen zusätzliche Laufkundschaft. Gastronomiebesuche werden häufig mit anderen Erledigungen wie Einkaufen, Bummeln, Arztbesuchen oder der Mittagspause verbunden.
- Zielgruppe: Passt Ihr Angebot zum Einkommen und Alter der Menschen vor Ort? Ist die Nachfrage saisonal und wie können Sie mögliche saisonale Schwankungen ausgleichen?
- Wettbewerb: Viele ähnliche Angebote im direkten Umfeld können den Wettbewerb erhöhen. Gastronomische Angebote mit unterschiedlichen Konzepten können dagegen gemeinsam zur Entwicklung eines attraktiven Ausgehviertels beitragen.
- Erreichbarkeit: Ist der Standort zu Fuß, mit Bus und Bahn oder mit dem Auto gut erreichbar? Gibt es ausreichend Parkmöglichkeiten im Umfeld?
- Lärmschutz: Prüfen Sie, ob Ihr Konzept zu den umliegenden Nutzungen passt. Eine Bar in einem überwiegend durch Wohnnutzung geprägten Umfeld kann beispielsweise zu Konflikten führen.
- Eignung der Fläche: Prüfen Sie frühzeitig, ob die Fläche für Ihr gastronomisches Konzept geeignet ist. Dabei sind insbesondere folgende Punkte relevant:
- Fettabschneider: Fetthaltiges Abwasser darf nur nach entsprechender Vorbehandlung in die Kanalisation eingeleitet werden. Prüfen Sie daher, ob ein Fettabscheider erforderlich ist und ob dieser vorhanden oder technisch nachrüstbar ist.Abluft: Wenn vor Ort gekocht, gebraten oder gebacken wird, ist in der Regel eine Abluftanlage erforderlich. Prüfen Sie, welche Anforderungen für Ihr Konzept gelten und ob eine entsprechende Anlage vorhanden oder nachrüstbar ist.Brandschutz: Klären Sie frühzeitig, ob die Anforderungen an den Brandschutz und die Rettungswege erfüllt werden können und welche Maßnahmen ggf. erforderlich sind.Toiletten: Je nach Größe des Gastraums gelten unterschiedliche Anforderungen an die Anzahl der notwendigen Toiletten.
- Lebensmittelhygiene: Prüfen Sie, ob die Anforderungen an die Lebensmittelhygiene in den vorgesehenen Räumlichkeiten erfüllt werden können (siehe Punkt 4. Genehmigungen und Behördengänge – Lebensmittelüberwachung)
- Eignung der Fläche: Prüfen Sie frühzeitig, ob die Fläche für Ihr gastronomisches Konzept geeignet ist. Dabei sind insbesondere folgende Punkte relevant:
- Außengastronomie: Denken Sie die Außengastronomie möglichst von Beginn an mit. Prüfen Sie, ob ausreichend Flächen vorhanden sind, ob diese genutzt werden können und wem sie gehören. Bei öffentlichen Flächen ist in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Auch Ausrichtung und Sonnenstand sollten bei der Planung berücksichtigt werden.
- Öffnungszeiten, Servierstil, Angebotsumfang und Personalbedarf:
- Überlegen Sie frühzeitig, an welchen Tagen und zu welchen Uhrzeiten Sie öffnen möchten. Aus Größe und Anzahl der Tische sowie Servierstil und Angebotsumfang ergeben sich Anforderungen an Anzahl und Qualifikation des Personals.
Je nach Konzept und Rahmenbedingungen kann der Kapitalbedarf sehr unterschiedlich ausfallen. Während manche Vorhaben vollständig mit Eigenkapital umgesetzt werden können, sind andere auf externe Geldgeber, Kredite oder Fördermittel angewiesen. Letztere erwarten von Ihnen eine vorausschauende und realistische Finanzierungsplanung. Wenn Ihr Vorhaben konkreter geworden ist, empfiehlt es sich daher einen Businessplan auszuarbeiten. Weitere Informationen zum Thema Businessplan, Finanzierung und Fördermöglichkeiten finden Sie hier:
Förderungen und Finanzierung
Ob Digitalisierung, Innovation, Nachhaltigkeit oder Wachstum – passende Fördermittel und Finanzierungsmöglichkeiten helfen Unternehmen dabei, ihre Vorhaben erfolgreich umzusetzen. Wir unterstützen Sie gerne dabei, geeignete Programme zu finden und informieren Sie über Beratungsangebote, Förderprogramme und Finanzierungsmöglichkeiten.
Bevor Sie Ihren gastronomischen Betrieb für Gäste öffnen können, sind verschiedene Genehmigungen und Behördengänge erforderlich. Welche Verfahren konkret notwendig sind, hängt unter anderem von Ihrem Konzept, dem Standort und den geplanten baulichen Veränderungen ab. Nachstehend finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Themen:
- Gewerbeanmeldung und Gaststättenerlaubnis:
Für den Betrieb einer Gaststätte, eines Imbisses, einer Diskothek oder eines vergleichbaren Betriebs ist spätestens vier Wochen vor der Eröffnung eine Anzeige nach dem Niedersächsischen Gaststättengesetz erforderlich. Die Anzeige kann gemeinsam mit der Gewerbeanmeldung erfolgen. Beim Ausschank alkoholischer Getränke gelten zusätzliche Anforderungen, beispielsweise die Vorlage eines Führungszeugnisses. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
- Lebensmittelüberwachung:
Die Lebensmittelüberwachung prüft, ob hygienische, bauliche und lebensmittelrechtliche Anforderungen eingehalten werden. In der Regel wird sie nach der Gewerbeanmeldung automatisch tätig. Wir empfehlen Ihnen dennoch, sich bereits vor der Gründung beziehungsweise vor Umbau oder Änderung eines Betriebs über die geltenden Anforderungen zu informieren. Die Mitarbeitenden des Veterinäramtes stehen Ihnen hierzu beratend zur Seite. Offene Fragen können im Veterinäramt oder im Rahmen einer Besichtigung vor Ort geklärt werden. So lässt sich frühzeitig prüfen, ob Ihr bauliches Vorhaben den lebensmittelrechtlichen und hygienischen Anforderungen entspricht. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
- Bauaufsicht – Nutzungsänderung, Brandschutz und Abwasser:
Das Bauaufsicht prüft, ob für Umbauten oder Nutzungsänderungen eines Gastronomiebetriebs eine baurechtliche Genehmigung erforderlich ist. Dabei werden unter anderem Anforderungen an den Brandschutz und Rettungswege sowie die Notwendigkeit eines Fettabscheiders oder einer Abluftanlage berücksichtigt.
Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
- Werbe- und Gestaltungssatzung Innenstadt:
In der Wolfsburger Innenstadt gelten für die Gestaltung von Werbeanlagen, Schaufenstern, Außengastronomie etc. besondere Regelungen, denn die Attraktivität, Aufenthaltsqualität und überregionale Ausstrahlungskraft einer Innenstadt werden maßgeblich durch die Außendarstellung der Geschäfte und Dienstleister beeinflusst. Besonders stadtbildprägend sind dabei die Werbeanlagen und deren Gestaltung.
Informieren Sie sich daher frühzeitig über die geltenden Vorgaben der Werbe- und Gestaltungssatzung. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
- Sondernutzungen:
Für Außengastronomie, Werbeanlagen oder bauliche Überhänge im öffentlichen Raum sind Sondernutzungserlaubnisse oder Gestattungsverträge vom städtischen Ordnungsamt erforderlich. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
- Finanzamt:
Das Finanzamt erfasst Ihren Gastronomiebetrieb steuerlich und informiert Sie über Ihre steuerlichen Pflichten. Hierfür ist unter anderem der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einzureichen, der über das ELSTER-Portal bereitgestellt wird.
Weitere Infos rund um Genehmigungen und Behördengänge finden Sie hier.
Anträge & Genehmigungen
Sie sind selbstständig oder möchten sich selbstständig machen und ein eigenes Unternehmen gründen? Der Weg von der Idee bis zur Betriebsaufnahme ist oft nicht einfach. Es gibt viele Fragen, Regeln und Anträge. Hier finden Sie eine Übersicht der häufigsten Anträge und Behördengänge. Wir unterstützen und beraten Sie gerne bei jeglichen Genehmigungsverfahren oder behördlichen Fragestellungen.

Das richtige Personal ist für viele gastronomische Konzepte ein entscheidender Erfolgsfaktor. Überlegen Sie daher frühzeitig, welche Mitarbeitenden Sie für Ihr Konzept benötigen und wie groß Ihr Team sein muss. Der Personalbedarf kann je nach Konzept sehr unterschiedlich ausfallen. Mögliche Bereiche reichen von Küche und Service über Bar, Theke und Café bis hin zu Management und Organisation.
Unterstützung bei der Personalsuche und Fragen rund um Beschäftigung erhalten Sie unter anderem beim Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit und des Jobcenters.

Planen Sie Ihr Erscheinungsbild und Ihre Außenkommunikation von Anfang an mit. Eine klare Positionierung und ein stimmiges Markenkonzept sollten bereits Bestandteil Ihres Businessplans sein. Überlegen Sie, wie Sie Ihre Zielgruppe am besten erreichen und welches Erscheinungsbild zu Ihrem Konzept, Ihrem Angebot und Ihrem Alleinstellungsmerkmal passt. Möchten Sie beispielsweise elegant, modern, traditionell, exotisch oder farbenfroh auftreten? Vom Logo über die Gestaltung der Räumlichkeiten und Außenflächen bis hin zur Speisekarte sollte sich Ihre Positionierung konsequent wiederfinden. Planen Sie dafür frühzeitig die notwendigen finanziellen Mittel ein.
Der Weg von der Idee bis zur Betriebsaufnahme ist oft nicht einfach. Es gibt viele Fragen, Regeln und Anträge. Hier finden Sie einen übersichtlichen Behördenwegweiser.
Anträge & Genehmigungen
Sie sind selbstständig oder möchten sich selbstständig machen und ein eigenes Unternehmen gründen? Der Weg von der Idee bis zur Betriebsaufnahme ist oft nicht einfach. Es gibt viele Fragen, Regeln und Anträge. Hier finden Sie eine Übersicht der häufigsten Anträge und Behördengänge. Wir unterstützen und beraten Sie gerne bei jeglichen Genehmigungsverfahren oder behördlichen Fragestellungen.

