Sie sind selbstständig oder möchten sich selbstständig machen und ein eigenes Unternehmen gründen? Der Weg von der Idee bis zur Betriebsaufnahme ist oft nicht einfach. Es gibt viele Fragen, Regeln und Anträge. Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht der häufigsten Anträge und Behördengänge.
Als Bindeglied zwischen Wirtschaft und Stadtverwaltung unterstützen und beraten wir Sie gerne bei jeglichen Genehmigungsverfahren oder behördlichen Fragestellungen. Sie profitieren von:
- unserer kostenlosen und individuellen Begleitung in Genehmigungsverfahren
- unserem engen Draht zur Stadtverwaltung und zu relevanten Fachämtern
- unserer Unterstützung in der Kommunikation mit der Verwaltung
Für den Fall, dass Sie ein Einzelhandelsgeschäft oder eine Gastronomie eröffnen möchten, finden Sie hier gesonderte Informationen. Für Gründungen in der Innenstadt und den Stadtteilzentren Fallersleben und Vorsfelde bestehen kommunale Fördermöglichkeiten.

Schnelleinstiege
Gewerbe online anmelden, ummelden oder abmelden
Ein Gewerbe ist jede erlaubte, selbstständige und auf Dauer angelegte wirtschaftliche Tätigkeit, die auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist.

- Selbstständigkeit: Sie arbeiten auf eigene Rechnung und Gefahr, weisungsunfrei und tragen das unternehmerische Risiko.
- Gewinnerzielungsabsicht: Das Ziel ist es, Einnahmen zu erzielen, die über den Ausgaben liegen.
- Auf Dauer angelegt: Die Tätigkeit ist planmäßig, regelmäßig und auf eine gewisse Dauer ausgelegt (keine einmaligen Gelegenheitsgeschäfte).
- Erlaubt: Die Tätigkeit darf nicht gesetzlich verboten oder sittenwidrig sein.
- Nach außen gerichtet: Das Angebot muss für Dritte (Kunden) am Markt erkennbar sein.
Nicht zum Gewerbe zählen unter anderem: sozial unwerte Tätigkeiten (z. B. Hellsehen); Urproduktion (z. B. Land- und Forstwirtschaft); freie Berufe (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater); die Verwaltung eigenen Vermögens (soweit es sich nicht um eine im Handelsregister eingetragene Firma handelt).
Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb beginnen. Mit stehendem Gewerbebetrieb ist ein Gewerbe mit einer festen Betriebsstätte gemeint, von oder in der das Gewerbe ausgeübt wird.
Weitere Informationen zur Gewerbeanmeldung gibt es hier
Mit der eMeldung haben Sie die Möglichkeit, die Gewerbeanmeldung online zu erfassen und elektronisch an die Gewerbestelle zu übermitteln. Sollten Sie die eMeldung nicht nutzen, besteht auch weiterhin die Möglichkeit, das jeweilige Formular auszudrucken, und anschließend unterschrieben auf dem Postweg zu übersenden.
Jetzt Gewerbe anmelden, ummelden oder abmelden
Sollten Sie eine verbindliche Auskunft wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an das Team des Bau-Bürger-Büros.
Wie läuft ein Bauantragsverfahren ab?

Die Erstellung des Bauantrages muss durch einen sogenannten qualifizierten Entwurfsverfasser erfolgen. In der Unteren Bauaufsichtsbehörde können digitale Bauanträge gemäß Paragraf 3a Absatz 1 NBauO abgegeben werden.
Zur Nutzung der Antragsplattform ist eine BundID oder das MUK (Mein Unternehmenskonto) erforderlich. Sollten Sie Fragen haben oder sollten technische Probleme auftreten, wenden Sie sich bitte an baubuergerbuero@stadt.wolfsburg.de.
Das Einreichen von Papieranträgen ist weiterhin möglich.
Weitere Informationen zu den notwendigen Unterlagen etc. gibt es hier: https://www.wolfsburg.de/bauenwohnen/bauantragsverfahren
Die Bauaufsicht prüft Ihren Antrag inhaltlich und formal. Dabei werden verwaltungsseitig alle involvierten Stellen um Stellungnahme zum Bauvorhaben gebeten.
Wichtig: Baugenehmigungen und Nutzungsänderungen können nach Eingang aller notwendigen Unterlagen bis zu drei Monate Prüfzeit benötigen. Die Prüfzeit ist dabei unter anderem abhängig von der Qualität der Unterlagen und bereits vorab Besprochenem.
An dieser Stelle können mögliche Nachforderungen in formaler und materieller Hinsicht an Sie gestellt werden, denen fristgerecht nachzukommen ist.
Haben Sie alle Nachforderungen erfüllt, wird Ihr Antrag final geprüft. Im Anschluss erhalten Sie den Baugenehmigungsbescheid sowie den Gebührenbescheid mit den Kosten des genehmigten Vorhabens.
Eine Übersicht weiterer Anträge und Genehmigungen rund um das Thema Bauen (u.a. sanierungsrechtliche Genehmigung, Baulasten, Entwässerung) gibt es hier:
Denkmalschutz, Erhaltungssatzungen und sanierungsrechtliche Genehmigung
Stadt- und Ortsteile leben von ihrem unverwechselbaren Charakter, der durch historische Gebäude, gewachsene Strukturen und soziale Vielfalt geprägt ist. Bei baulichen Maßnahmen oder Werbemaßnahmen in und an einem Gebäude können Themen des Denkmalschutzes, Inhalte einer Erhaltungssatzung oder sanierungsrechtliche Genehmigungen aufkommen.
Dazu sind in der Regel in allen drei Fällen gesonderte Genehmigungen notwendig.
- Informationen zum Denkmalschutz inkl. Denkmalverzeichnis gibt es hier:
- https://www.wolfsburg.de/bauenwohnen/denkmalschutz
Informationen zu Erhaltungssatzungen in Wolfsburg gibt es hier: - https://www.wolfsburg.de/bauenwohnen/erhaltungssatzungen-in-wolfsburg
- https://www.wolfsburg.de/bauenwohnen/denkmalschutz
- Informationen zu sanierungsrechtlichen Genehmigungen gibt es hier:

Sondernutzungen

Sie wollen den öffentlichen Raum vor Ihrem Betrieb für Außengastronomie, Veranstaltungen etc. nutzen? Dann benötigen Sie in der Regel eine Sondergenehmigung. Eine Sondernutzungserlaubnis ist immer dann erforderlich, wenn Sie eine öffentliche gewidmete Fläche (nicht Bestandteil ihrer Immobilie/Mietvertrags) nutzen möchten. Beispielsweise für Außengastronomie, Kundenstopper, Baustelleneinrichtungen oder Veranstaltungen
Informationen zur Antragsstellung für Sondernutzungen gibt es hier:
Bitte beachten Sie die jeweiligen Antrags- und Meldefristen. Diese betragen bei Sondernutzungen ohne Veranstaltungscharakter min. zehn Tage vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung. Bei Veranstaltungen gelten abweichend längere Fristen.
Betrieb einer Gaststätte
Für den Betrieb einer Gaststätte, eines Imbisses, einer Diskothek oder eines ähnlichen Betriebes sind spätestens vier Wochen vor der Eröffnung eine Anzeige nach dem niedersächsischen Gaststättengesetz erforderlich. Diese Anzeige kann gemeinsam mit der Gewerbeanmeldung vorgenommen werden. Wenn Sie alkoholische Getränke ausschenken möchten, benötigen Sie über die üblichen Unterlagen hinaus ein Führungszeugnis.
Für die Ausübung eines vorübergehenden Gaststättengewerbes, etwa bei Veranstaltungen, ist ebenfalls vier Wochen vorher eine Anzeige erforderlich.
Falls Sie eine Freifläche für Bewirtungszwecke einrichten wollen, die sich auf öffentlicher Verkehrsfläche befindet, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.
Weitere Informationen gibt es hier:

Lebensmittelüberwachung

Um den Verbraucher vor gesundheitlichen Gefährdungen zu schützen, ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass in allen Betrieben, die Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, regelmäßig Begehungen durchgeführt werden. Es wird überprüft, ob in den Betrieben die hygienischen und baulichen Vorschriften eingehalten werden. Dabei werden die räumliche Ausstattung und die Einrichtung sowie die Produktion, die Lagerung und die sonstigen Behandlungsvorgänge bei der Be- und Verarbeitung und beim Verkauf unter Hygieneaspekten kontrolliert.
Wenn Sie ein Gewerbe im Lebensmittelbereich betreiben, erweitern oder ändern wollen, informieren Sie sich gerne im Vorfeld, welche gesetzlichen Bestimmungen hierfür zu beachten sind und über welche Kenntnisse Sie verfügen müssen. Dazu stehen Ihnen die Mitarbeiter des Veterinäramtes gerne zur Seite. Offene Fragen können entweder im Veterinäramt selbst oder aber bei einer Besichtigung des Betriebes vor Ort beantwortet werden. So kann vorab geklärt werden, ob Ihr bauliches Vorhaben den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen entspricht und ob die hygienischen Vorgaben erfüllt sind.
Weitere Informationen und Kontaktdaten gibt es hier:

