Finan­zie­rung

Je nach Konzept und Rahmen­be­dingen bestehen sehr unter­schied­liche Kapital­be­darfe. Während für den einen eine Umsetzung mit eigen Kapital möglich ist, ist der andere auf externe Geldgeber, Kredite oder Förde­rungen angewiesen. Letztere erwarten von Ihnen eine voraus­schau­ende und realis­ti­sche Finan­zie­rungs­pla­nung. Wenn Ihr Vorhaben konkreter geworden ist, empfiehlt es sich daher einen Business­plan auszu­ar­beiten.

Business­pla­nung leicht gemacht

Warum braucht es einen Business­plan?

Der Business­plan hilft Ihnen dabei, Ihre Geschäfts­idee zu prüfen, Ziele und Strate­gien festzu­legen, Risiken frühzeitig zu erkennen und die nächsten Schritte zu planen. Ein Business­plan zeigt Ihnen, ob ein Vorhaben tatsäch­lich klappt bzw. ob und wann sie mit ihrem Geschäfts­mo­dell tatsäch­lich Geld verdienen. Auch Banken, Inves­toren und Förder­mit­tel­geber nutzen den Business­plan, um die Tragfä­hig­keit eines Vorhabens einzu­schätzen. Wenn Sie Ihren Business­plan für die Finan­zie­rung einsetzen möchten, sollte er daher möglichst vollständig, schlüssig und überzeu­gend sein.

Was gehört in einen Business­plan?

Ein Business­plan ist ein schrift­li­ches Unter­neh­mens­kon­zept, das alle wesent­li­chen Aspekte Ihrer Gründung betrachtet – von der Geschäfts­idee über Marketing, Vertrieb und Produkt­ent­wick­lung bis hin zu Markt­ana­lyse und Zukunfts­pla­nung.

Das Konzept sollte einen Zeitraum von etwa drei bis fünf Jahren abdecken und sowohl die geplante Unter­neh­mens­ent­wick­lung und Poten­ziale als auch mögliche Risiken darstellen. Planen Sie ausrei­chend Zeit für die Erstel­lung ein, da die Recherche und Ausar­bei­tung eines belast­baren Business­plans mehr als ein Jahr dauern kann. Weitere Infor­ma­tionen und Beratungs­an­ge­bote zur Erstel­lung eines Business­plans erhalten Sie bei der IHK Lüneburg-Wolfsburg.

Vorteile eines Business­plans im Überblick:

Für Sie selbst (Planung und Sicher­heit)

  • Idee testen und struk­tu­rieren: Prüfen Sie, ob Ihr Vorhaben im Alltag und wirtschaft­lich funktio­nieren kann.
  • Ziele, Strate­gien und Maßnahmen definieren: Legen Sie Ziele fest und entwi­ckeln Sie konkrete Strate­gien, um diese zu erreichen.
  • Risiken erkennen: Machen Sie mögliche Risiken frühzeitig sichtbar und entwi­ckeln Sie geeignete Gegen­maß­nahmen
  • Fahrplan erstellen: Definieren Sie die nächsten Schritte und behalten Sie den Überblick über Ihr Vorhaben.

Für andere Personen (Finan­zie­rung und Unter­stüt­zung)

  • Banken und Kredite: Banken möchten erkennen können, ob sich Ihr Vorhaben voraus­sicht­lich rechnet, bevor sie Ihnen Geld leihen.
  • Inves­toren: Inves­toren benötigen eine fundierte Grundlage, um die Chancen und Risiken eines Invest­ments einzu­schätzen.
  • Förder­gelder: Auch öffent­liche Förder­stellen sowie die Stadt Wolfsburg benötigen häufig einen Business­plan, um die wirtschaft­liche Tragfä­hig­keit Ihres Vorhabens zu bewerten und um eine Unter­stüt­zung durch Steuer­gelder zu begründen.

Finan­zie­rungs­mög­lich­keiten

Neben Eigen­mit­teln kommen insbe­son­dere externe Inves­toren, Kredite der Hausbank, Förder­dar­lehen und Förder­zu­schüsse zur Finan­zie­rung eines Gründungs­vor­ha­bens infrage.

Planen Sie dabei nicht nur die einma­ligen Inves­ti­tionen, sondern auch laufende Kosten und mögliche kurzfris­tige Liqui­di­täts­eng­pässe ein – beispiels­weise durch Waren­ein­käufe, Personal, ungeplante Anschaf­fungen oder den eigenen Lebens­un­ter­halt. Bauen Sie deshalb möglichst frühzeitig ausrei­chende Liqui­di­täts­re­serven auf.

Wichtig: Rücklagen für die Steuer­vor­aus­zah­lung.

Denken Sie daran, dass im ersten Geschäfts­jahr Steuern nachge­zahlt werden können. Im zweiten Geschäfts­jahr werden Steuer­vor­aus­zah­lungen in der Regel auf Grundlage des voran­ge­gan­genen Geschäfts­jahres fällig. Planen Sie hierfür recht­zeitig entspre­chende Rücklagen ein.

Optionen zur Finan­zie­rung Ihres Vorhabens

Für Gründungen gibt es verschie­dene staat­liche Zuschüsse. Auf regio­naler und lokaler Ebene stehen zudem stand­ort­be­zo­gene Förde­rungen und Zuschüsse als Ansied­lungs­an­reize zur Verfügung. Im Gegensatz zu Darlehen müssen Zuschüsse bei Erfüllung der Förder­vor­aus­set­zungen grund­sätz­lich nicht zurück­ge­zahlt werden.

Mit der Gründungs­för­de­rung Wirtschafts­standort Innen­stadt fördert die Stadt Wolfsburg in Zusam­men­ar­beit mit der WMG die Reduzie­rung des Gewer­be­leer­stands und Ansied­lung von Start-ups und Ausgrün­dungen aus dem Bereich Forschung und Entwick­lung in der Wolfs­burger Innen­stadt.

Gründe­rinnen und Gründer aus den Bereichen Einzel­handel, Gastro­nomie und Dienst­leis­tung können einen Mietzu­schuss für die ersten zwölf Monate des Mietver­hält­nisses bezie­hungs­weise nach Geschäfts­er­öff­nung bei der Neuver­mie­tung leerste­hender Gewer­be­ein­heiten erhalten. Zusätz­lich können ein (Marketing-)Konzept und ein Laden­bau­kos­ten­zu­schuss beantragt werden.

Ergänzend wird die Existenz­grün­dung und Ansied­lung von Start-ups aus dem Bereich Forschung und Entwick­lung (FuE) durch einen Mietzu­schuss unter­stützt.

Weitere Infor­ma­tionen zur Gründungs­för­de­rung Wirtschafts­standort Innen­stadt sowie Ansied­lungs­an­reize in den Altstadt­zen­tren erhalten Sie hier.

Weitere Zuschuss­pro­gramme zur Existenz­grün­dung in sind der Gründungs­zu­schuss der Agentur für Arbeit, das EXIST-Gründer­sti­pen­dium für Hochschul­nahe Vorhaben, der INVEST-Zuschuss für Wagnis­ka­pital des BAFA.

Wenden Sie sich für Infor­ma­tionen zu branchen­spe­zi­fi­schen Zuschüssen und Förde­rungen gerne an uns.

Förder­dar­lehen können insbe­son­dere aufgrund attrak­tiver Zinssätze und eines möglichen verzö­gerten Tilgungs­be­ginns inter­es­sant sein. Letzterer kann die Liqui­dität in der Anfangs­phase verbes­sern.

Grund­sätz­lich gilt bei Förder­dar­lehen das Hausbank­prinzip. Ihre Bank muss sich also bereit erklären, das Förder­dar­lehen oder gegebe­nen­falls eine Landes­bürg­schaft für Sie zu beantragen.

Eine Ausnahme bildet beispiels­weise der Mikro­STARTer Nieder­sachsen der NBank, den Sie direkt bei der NBank beantragen können. Der Mikro­STARTer soll Finan­zie­rungs­lü­cken schließen und ist im Vergleich zu anderen Förder­dar­lehen häufig mit höheren Kosten verbunden.

 Mögliche Ansprech­partner:

Eine weitere Art der Finan­zie­rung, häufig ergänzend zum klassi­schen Bankkredit, stellt die Unter­neh­mens­be­tei­li­gung dar, bei welcher sich eine oder mehrere Personen oder Gesell­schaften (Inves­toren, Partner) mit Geld oder Sachein­lagen am Eigen­ka­pital ihres Unter­neh­mens betei­ligen und in der Regel im Gegenzug Anteile sowie Mitspra­che­rechte erhalten.

Stille und offene Betei­li­gungen sind dabei langfristig stabile Finan­zie­rungs­in­stru­mente. Sie eröffnen neue Kredit­spiel­räume und machen Ihr Unter­nehmen weniger anfällig in Krisen.

Möglich­keiten zur Vernet­zung mit Inves­toren bieten unter anderem Gründer­netz­werke und Veran­stal­tungen, wie das BANSON | Business Angel Netzwerk. Die WMG fungiert in Wolfsburg als lokaler Ansprech­partner.

Darüber hinaus bietet die Mittel­stän­di­schen Betei­li­gungs­ge­sell­schaft (MBG) Betei­li­gungen für den Mittel­stand an.

Für einen Kredit benötigen Sie in der Regel ausrei­chende Sicher­heiten. Dazu können beispiels­weise Immobi­lien, Lebens­ver­si­che­rungen, Spargut­haben, Aktien­de­pots, Waren­be­stände oder Forde­rungen gehören. Wenn Ihnen notwen­dige Sicher­heiten fehlen, können Sie diese ggf. durch Bürgschaften ersetzen. Durch Bürgschaften sichern Sie Risiken ab, die ihre Hausbank allein nicht tragen kann und erhalten dadurch eher einen Gründer­kredit. Ausfall­bürg­schaften stellen dabei für Banken eine werthal­tige Sicher­heit dar. Die Bürgschafts­bank zahlt, in dem Fall, dass Ihr Unter­nehmen scheitert und Ihr Kredit nicht mehr bedient werden kann, an die Hausbank.

Bürgschaften bietet dabei u.a. die Bürgschafts­bank Nieder­sachsen GmbH an.

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